Stosswellentherapie
Mit der Stosswellentherapie können die meisten orthopädischen Leiden erfolgreich therapiert werden.
Stosswellentherapie
Eine Fehlstellung des Grosszehen-Grundgelenkes stellt für meist eine erhebliche Belastung dar. Die Funktion des Fusses kann massiv beeinträchtigt werden und längerfristig starke Schmerzen verursachen. Mit den heutigen korrigierenden und rekonstruktiven Operationstechniken lässt dem Schiefstand der Grosszehe schonend und wirkungsvoll begegnen.


Worum geht es?
Anwendungsbereich
Achillessehnenschmerzen
Kalkschulter
Tennis- und Golfellbogen
Patellaspitzensyndrom (Jumpers knee)
Tractussyndrom (Runners Knee)
Schienbeinschmerzen
Muskelverspannungen und Triggerpunkte
Knochenheilungsstörungen
Morton-Neurom
Nicht-heilende Knochenbrüche
Nicht-heilende Versteifungen von Gelenken
Kontrakte Narben


Ablauf der Therapie
Während Sie bequem liegen, legt der Therapeut den beweglichen Stosswellenkopf auf die betroffene Körperregion. Während ca. 10 Minuten wird der Kopf in bestimmten Intervallen über die Zielregion bewegt. Das kann/darf sich etwas unangenehm bzw. schmerzhaft anfühlen. Im Durchschnitt werden etwa 5-8 Behandlungen benötigt. Häufig ist nach der Sitzung eine leichte
Besserung zu spüren. Der Haupteffekt tritt jedoch erst meist 8-12 Wochen nach der letzten Behandlung auf.
Wirkung
F.A.Q.
Der marktübliche Preis in der Schweiz beträgt 150 CHF pro Sitzung für eine einseitige Behandlung, und 225 CHF für eine beidseitige Behandlung.
In jedem Fall bekommen Sie von uns einen Kostenvoranschlag für die Versicherung zum Einreichen.
Grundversicherung (KVG): Die Stosswellentherapie untersteht keiner Leistungspflicht der Grundversicherung. Häufig beobachten wir jedoch, dass die Versicherungen sich kulant zeigen und doch einen Teil übernehmen.
Ambulante Zusatzversicherung (VVG): Die meisten Zusatzversicherungen, welche auch Massagen, Brillen, Akupunktur, alternative Behandlungen o.ä übernehmen, beiteiligen sich an den Kosten für die Stosswellentherapie (75%-100% der Kosten, je nach Versicherungsmodell).
Unfall/SUVA (UVG): Die SUVA übernimmt unserer Erfahrung nach 1/3 der Kosten jeder Sitzung.
Grundsätzlich sollte die Stosswellentherapie nicht bei Lungen- oder Tumorleiden eingesetzt werden. An Sehnen, Gelenken und Weichteilen entseht kein Schaden. D.h. zum Beispiel, dass eine vorgeschädigte Achillessehne nicht durch die Stosswellentherapie reissen wird.
Mit den Stosswellen wird ein Reiz an dem geschädigten Gewebe erzeugt. Dieser muss deutlich spürbar sein, die Intensität wird jedoch individuell eingestellt und kann von Sitzung zu Sitzung varieren. Generell kommunizieren wir während der Sitzung kontinuierlich mit dem Patienten, um die maxinal tolerierbare Intesität herauszufinden.