Minimal-invasive Eingriffe

Viele Eingriffe am Fuss können durch kleinste Hautschnitte durchgeführt werden, dazu gehören zum Beispiel Korrekturen von Zehen-Fehlstellungen und die Abtragung von Überbeinen

Eingriffe am Fuss kommen mit Mini-Hautschnitten

Viele Eingriffe am Fuss und Sprunggelenk können durch die Haut hindurch über kleinste Hautschnitte durchgeführt werden.

Was ist ein minimalinvasiver Eingriff?

Von minimalinvasiver Chirurgie spricht man, wenn im Rahmen eines chirurgischen Eingriffes das Gewebe um das Zielorgan (z.B. ein Gelenk) so wenig wie möglich beschädigt wird. Das heisst am Beispiel des oberen Sprunggelenkes, das beim operativen Zugangsweg die Strukturen um das Gelenk (Sehnen, Muskeln, Nerven, Gefässe, Gelenkkapsel) möglich nicht oder nur wenig berührt werden. Dabei spielt die Länge des Hautschnittes nicht unbedingt eine tragende Rolle, sondern das Vorgehen unter der Haut. Es ist jedoch eine Tasache, dass auch die Hautschnitte bei minimalinvasiven Operationen deutlich kleiner ausfallen.

Welche Eingriffe können minimalinvasiv erfolgen?

Zu den Eingriffen am Fuss gehören z.B. Korrekturen von Fehlstellungen am Vorfuss (Hallux valgus, Hammerzehen, Schneiderballen) oder Abtragung von Überbeinen bei Arthrose. Mit einer feinen Klinge werden dann mehrere kleinste, ca. 2-3 mm grosse Schnitte gemacht. Über diese werden dann die Kapsel und Bändern gelöst und Sehnen verlängert. Mit der Fräse können darüber auch korrigierende Schnitte am Knochen (Osteotomien) durchgeführt oder Überknochen (Osteophyten) abgetragen werden. Diese Eingriffe sind häufig mit einem kurzstationären Aufenthalt verbunden und können zum Teil ambulant und in Teilnarkose erfolgen. Es werden zum Teil je nach Eingriffsart keine Implantate zur Stabilisierung verwendet. Die Zehen werden über Verbände in der korrekten Stellung gehalten, diese müssen im Verlauf nach der OP im wöchentlichen Abstand, meist über 4 Wochen, in unserer Sprechstunde erneuert werden.

Am oberen Sprunggelenk stellt die Arthroskopie ebenfalls einen minimalinvasiven Eingriff da. Über zwei kleine Schnitte vorne und/oder hinten am Sprunggelenk kann dieses auf Schäden oder Instabilitäten inspiziert werden. Im Rahmen des gleichen Eingriffes kann überschiessendes und einklemmendes Weichteilgewebe oder Knochen abgetragen werden. Falls mit den Instrumenten erreichbar, können auch Knorpelschäden behandelt und/oder das Gelenk stabilisiert werden. Bei schwerer Arthrose kann das obere Sprunggelenk auch rein arthroskopisch versteift werden.

Welchen Vorteil haben minimalinvasive Eingriffe?

Der Hauptvorteil ist, dass wenige Strukturen verletzt werden. Dadurch wird das Risiko für Blutungen, Infektion, Wundheilungsstörungen und starke Vernarbungen deutlich reduziert. Dies ist vor allem vorteilhaft bei älteren Patienten mit erhöhten Blutungsneigung (Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten), schlechter Durchblutung des Fusses (Arteriosklerose) und reduzierter Mobilität.

Nach den meisten minimalinvasiven Eingriffen dürfen die Patienten zügig voll belasten, eine längere Ruhigstellung im Gips oder Entlastung an Stöcken ist meist nicht notwendig.

Der jüngere Patient kann auch profitieren. Die kleineren Narben sind ästhetisch nicht störend. Durch weniger Schwellung und schnell heilenden Wunden ist die Sport- und Arbeitsfähigkeit meist schneller erreicht als bei offenen Eingriffen. Der Vorteil der minimalivasiven Eingriffe an der Grosszehe und den Kleinzehen ist, das die Beweglichkeit der Zehengelenke erhalten bleibt.

Annalisa Lüthi

winortho@hin.ch

Sadiye Benz

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